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Verhaltenskodex

Basiskodex, Compliance- und Verhaltensregeln für den Vertrieb von Versicherungsprodukten durch Versicherungsmakler

Für die Ausübung meiner Tätigkeit als Versicherungsmakler lege ich die
nachfolgenden Regeln zugrunde:

1. Die Tätigkeit als Versicherungsvermittler erfolgt auf der Basis der Bindung an die
Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns bzw. Versicherungsmaklers.

2. Kernbestandteil der Vermittlungstätigkeit ist die Beratung des Kunden i.S.d. §60 I
VVG. Das berechtigte Interesse des Kunden hat Vorrang vor dem eigenen
Vergütungsinteresse.

3. Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen
insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu
Bestechung und Bestechlichkeit (vgl. §299 StGB), der klare Umgang mit
Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und
geschäftlichen Interessen.

4. Die datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften werden
eingehalten.

5. Die Dokumentation der Beratung des Kunden erfolgt nach den Grundsätzen des
§61 VVG. Es wird dabei beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung
und/oder Dokumentation nur als Ausnahme vorgesehen hat.

6. Zu den Grundlagen der Versicherungsvermittlertätigkeit gehört auch die Beratung
und Betreuung des Versicherungsnehmers nach Vertragsschluss.

7. Bei einer Abwerbung bzw. einer Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird
stets das Kundeninteresse beachtet.

8. Die Weiterbildung ist Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als
Versicherungsvermittler. Entsprechende Nachweise der Weiterbildung, wie z.B. über
die Initiative „gut beraten“ werden stets vorgehalten.

9. Sondervergütungsvereinbarungen dürfen nicht die Unabhängigkeit des
Versicherungsvermittlers gefährden.

10. Der Kunde wird vom Versicherungsvermittler auf das Ombudsmannsystem in
geeigneter Form hingewiesen.